© Fotographie by Silverbogen AG
Clés des Ducs VSOP Vieil Armagnac 70cl
Ein Armagnac aus einem der französischen Traditionshäuser, für das bereits 1771 der Grundstein gelegt wurde. Hier wird nur bestes Traubengut verwendet, welches letztlich vier Jahre lagert und in dieser Variante Eindrücke von Trockenfrüchten mit Vanille und Eiche preisgibt.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Voraussichtlicher Nächster Wareneingang: 13.11.2025
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Clés des Ducs VSOP Vieil Armagnac 70cl
Beschreibung
Bereits seit 1771 existiert Clés des Ducs - in diesem Jahr wurde die Armagnac-Brennerei von Paul Baylac in Panjas gegründet, beziehungsweise mehr das Fundament gelegt. Wichtig ist hervorzuheben, dass sich Armagnac und Cognac durchaus ähneln, im Namen haben sie bereits eine Gemeinsamkeit. Jedoch wird Armagnac aus der Traubensorte Ugni Blanc hergestellt und die Region um Panjac ist schriftlich im Jahr 1854 von einem berühmten Önologen als eine der besten für Armagnac erwähnt worden. Im Lauf der Jahre wurden weitere Rebflächen hinzugekauft und man machte mit seiner Qualität genug auf sich aufmerksam, um 1981 von Cointreau übernommen zu werden.
Der VSOP Vieil Armagnac wurde aus sorgfältig ausgewähltem Traubengut gebrannt und lagerte vier Jahre, um ihm ein gutes Gleichgewicht aus Intensität und Weichheit zu verleihen.
Zusatzinformation
| Artikelnummer | 787963 |
| Alkoholgehalt | 40% |
| Flascheninhalt | 70cl |
| Herkunftsland | Frankreich |
| Region | Panjas |
| Abfüller | Clés des Ducs, 1334, Avenue d'Aquitaine 40190 Villeneuve de Marsan, Frankreich |
| Marke | cles_des_ducs |
| Typ | Armagnac |
| Anwendung | pur |
| Degustationsnotiz | Am Gaumen elegantes Aromenspiel von Trockenfrüchten mit Noten von Vanille und Eichenanklängen. Im Abgang lang. |
| Verkehrsbezeichnung | Branntwein |
| Details | vier Jahre gelagert |
| Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |