© Fotographie by Silverbogen AG
Hine Antique XO Cognac 70cl
Ein unübertrefflicher XO Cognac aus 40 verschiedenen Eaux-de-Vie aus der Grande Champagne.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Wareneingang: unbekannt
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
Hine Antique XO Cognac 70cl
Beschreibung
Mit 16 Jahren verliess Thomas Hine seine Heimat England und verschrieb sich in Frankreich ganz der Cognac-Produktion. Durch eine Heirat konnte er bald schon seinen Namen auf die Flaschen drucken und ein angesehenes Familienimperium aufbauen. Der Erfolg brach nicht ab: Mehr als 200 Jahre später besitzt Thomas Hine & Co. noch immer einen festen Platz in der Cognac-Welt und erhält für seine Produkte vielfach Auszeichnungen.
Der Hine Antique XO vereint rund 40 Eaux-de-Vie, die alle älter als zehn Jahre sind und ausschliesslich aus Trauben der Grande Champagne hergestellt wurden. Die Grande Champagne ist eine hoch geschätzte Anbauregion und bringt laut der allgemeingültigen Meinung die besten Cognacs hervor. Auf einer Fläche von knapp 60km² rund um die Stadt Segonzac stehen die Bedingungen für die Reifung der Trauben schlichtweg am günstigsten - die Bodenbeschaffenheit, die Landschaftsgestaltung und das Mikroklima wirken allesamt darauf ein. Während zahlreiche Cognacs mit einem bestimmten Prozentsatz an Grande Champagne-Bränden werben, gibt es nur wenige, die ausschliesslich daraus bestehen.
Zusatzinformation
Artikelnummer | 100419 |
Alkoholgehalt | 40% |
Flascheninhalt | 70cl |
Herkunftsland | Frankreich |
Region | Jarnac |
Abfüller | Thomas HINE & Co., 16 Quai de l'Orangerie, 16200 Jarnac, Frankreich |
Marke | Hine |
Typ | Cognac |
Alter | >10 Jahre |
Anwendung | pur |
Degustationsnotiz | mit fruchtigen und eichigen Einflüssen, wie etwa Noten von Haselnuss, Quitte, Feige, milden Gewürzen und Tabak. |
Verkehrsbezeichnung | Branntwein |
Details | aus etwa 40 Eaux-de-Vie aus der Grande Champagne vermählt |
Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |