© Fotographie by Silverbogen AG
La Quintinye Vermouth Royal Blanc 75cl
Ein Vermouth aus einer der Weinbauregionen Frankreichs überhaupt - der Charente. Der Royal Blanc wird mit 18 Kräutern versetzt und entpuppt sich vorwiegend mit zitronigen Aromen sowie jenen gelber Früchte.
-
Versandkostenfrei ab Fr. 80.–
-
Voraussichtlicher Liefertermin: Nächster Werktag bei Bestellungen bis 17:00
-
Spezialkonditionen für Gastronomie & Getränkefachhändler Beantragen Sie hier ein Konto
Passend zu
La Quintinye Vermouth Royal Blanc 75cl
Beschreibung
La Quintinye war einst der Botaniker des Sonnenkönigs. Jean-Baptiste de la Quintinye wurde 1624 in der Charente geboren und später von König Louis XIV beauftragt, die botanischen Gärten bei Schloss Versailles anzulegen. Rund 450 Jahre später ehrt der Önologe Jean-Sébastien Robicquet als Meisterbrenner und Gründer der Maison Villevert den Zeitgenossen von einst in der Charente mit der Herstellung von Vermouth. Das Traubengut stammt teilweise aus dem Südwesten Frankreichs, während ein Grossteil selbstverständlich aus der Charente selbst stammt und letztlich mit verschiedenen Kräutern zu einer der drei Vermouth-Varianten von La Quintinye zusammenfliesst.
Der Royal Blanc entsteht aus 18 Kräutern und Weisswein, der mit Pineau des Charentes Blanc verschnitten wird. Er sticht mit Zitronenaromen und Noten gelber Früchte hervor.
Zusatzinformation
| Artikelnummer | 718707 |
| Alkoholgehalt | 16% |
| Flascheninhalt | 75cl |
| Herkunftsland | Frankreich |
| Region | Charente |
| Abfüller | La Quintinye, Charante, Frankreich |
| Marke | la_quintinye |
| Typ | Weisser Wermut |
| Anwendung | pur oder in Cocktails |
| Degustationsnotiz | In der Nase florale und fruchtige Aromen mit süssen Noten von Orangen sowie Wermut. Am Gaumen süss und elegant mit gelben Früchten sowie Anklängen von Brioche und Gewürzen. |
| Verkehrsbezeichnung | Wermut |
| Details | Aus Weisswein verschnitten mit Pineau des Charentes Blanc und 18 Botanicals |
| Zutaten | Ein Zutatenverzeichnis ist nach Art. 16 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 nicht erforderlich. |